Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung 21.03.2018 - Seniorenunion Ndk

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Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung 21.03.2018

Chronik der SENU-Ndk
Änderungen im Straßenverkehrsrecht
 
V.H. Ab dem Jahre 2018 haben sich viele Vorschriften im Straßenverkehrsrecht geändert. Um ihre Mitglieder auf den neuesten Stand der Verordnungslage zu bringen, hat die Seniorenunion Niederkassel zu einem Informations-Abend eingeladen.
 
Im mit 55 Anwesenden vollbesetzten Raum des Restaurants „Zur Alten Post“ in Rheidt führte Fahrlehrer Deckert durch die Neuerungen.
 
Zuerst wurde der Begriff Straßenverkehrsrecht erläutert. Grundlage ist in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz, das sich mit dem fließenden und ruhenden Verkehr befasst. Es beinhaltet die vier Rechtsvorschriften
-      Straßenverkehrsordnung (StVO)
-      Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
-      Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
-      Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
 
Im Jahr 2018 eingeführte Änderungen sind beispielsweise
-      neue Bußgelder
-      neue Regelungen zu Winterreifen
-      geänderte Berechnung zur Kfz-Steuer
-      Anpassung der Versicherungstarife
-      Regelungen zum Dieselfahrverbot
-      Erweiterung des Handyverbots.
 
Im neuen Bußgeldkatalog sind u. a. die verschärften Strafen festgelegt
-      zum Verbot den Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung
-      zur Nichtbeachtung des Bildens einer Rettungsgasse
-      das Ignorieren von Einsatzfahrzeugen mit Licht- und Tonsignal
-      bei Nichtbeachtung des Verhüllungsverbots am Steuer
-      für Autorennen
-      zur Beachtung des Reißverschlussverfahrens bei Engstellen.
Der neue Bußgeldkatalog sieht daher eine wesentliche Erhöhung der zu erhebenden Bußgelder bzw. Strafen vor.
 
Was vielen Autofahrern beispielsweise nicht bewusst ist oder vergessen wurde:
Wenn ein Linienbus oder Schulbus das Warnblinklicht einschaltet und noch rollt, besteht Überholverbot! Sobald der Bus steht, darf mit mäßiger Geschwindigkeit (4 – 7 km/h) vorbei gefahren werden.
Beim ergänzenden Grünpfeil (nicht zu verwechseln mit grünem Ampelpfeil nach rechts) muss an der Haltelinie angehalten werden. Erst dann, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden kann, darf nach rechts in die Straße eingefahren werden.
Das Verlassen des Kreisverkehrs ist durch Blinken anzuzeigen.
 
Zum Abschluss erläuterte Deckert, dass 2017 mit 3.177 Verkehrstoten die seit der Zählung im Jahre 1952 wenigsten Opfer zu beklagen sind.
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