Vortrag Leistungen der Pflegeversicherung 15.10.2020 - Seniorenunion Ndk

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Vortrag Leistungen der Pflegeversicherung 15.10.2020

Chronik der SENU-Ndk
Leistungen der Pflegeversicherung
(VHo) Für eine coronabedingt begrenzte Anzahl von Mitgliedern bot die Senioren-Union Niederkassel eine Informationsveranstaltung im Restaurant „Zur Alten Post“ in Rheidt an unter dem Motto „Leistungen der Pflegeversicherung und deren Einsatzmöglichkeiten“ sowie „Ersatzleistungen – Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
Die beiden sehr kompetenten Vortragenden Beate Hupperich-Bannick und Cornelia Timmers von der Firma ‚Rahm Zentrum für Gesundheit GmbH‘ aus Troisdorf referierten engagiert und ausführlich den Anwesenden zum Thema.
Zur Beantragung und zu den Pflegeleistungen sollte man sich bei Bedarf professionell beraten lassen, da bei den meisten Menschen der überwiegende Wunsch der Betroffenen die häusliche Pflege in vertrauter Umgebung ist.
Viele Pflegedienste bieten neben der Firma Rahm diese Pflege im häuslichen Umfeld an. Um diesem Wunsch zu entsprechen empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht zu erstellen, in der festgelegt ist, dass im Fall einer Pflegebedürftig­keit diese zu Hause erfolgen soll. Die Pflegedienste beraten auch bei der Pflegegrad-Beantragung und unterstützen bei der Antragstellung bei Krankenkasse, Pflegekasse oder Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK).
Je nach Schwere der Erkrankung stellt der MDK bei einem Hausbesuch den Pflegegrad 1 – 5 der betroffenen Person fest.
Entsprechend des festgestellten Pflegegrades gibt es für die erforderlichen Leistungen (Pflegeleistungen, Pflegegeld, Tagespflege) unterschiedlich hohe Geldbeträge, die je nach Art der Pflegebetreuung direkt an die beauftragte Pflegekraft oder Pflegefirma auf Nachweis ausbezahlt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Pflegeleistungen termin­gebunden abgerufen werden müssen, da nicht in Anspruch genommene Zahlungen sonst verfallen.
Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 – 5) durch Verwandte 1. und 2. Grades ist nicht möglich. Durch Freunde, Fremde oder eine Pflegeeinrichtung ist sie möglich, muss aber vertraglich geregelt sein.
Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 – 5) ist nur möglich bei einer dafür zugelassenen Einrichtung, wie z. B. Altenheim, AWO oder Deutsches Rotes Kreuz.
Tagespflege ist wichtig zur Kontaktpflege für z. B. alleinstehende Personen, damit sie nicht vereinsamen. Sie ist ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistungen möglich und wird je nach Pflegegrad (2 – 5) unterschiedlich hoch erstattet.
Weitere Leistungen der Pflegekassen sind beispielsweise
-       der für akute Notfälle wie Sturz, Verletzungen etc. wichtige Hausnotruf
-       nötige Wohnumbau-Maßnahmen (Bad-Umbau, Türen-Veränderung usw.).
Diese müssen jedoch vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse unter Vorlage von mindestens 2 Kostenvoranschlägen beantragt werden.
Zum späteren Nachlesen zuhause wurde den Anwesenden eine Mappe mit wichtigen Informationen nach der Informationsveranstaltung überreicht.
www.senu-ndk.de
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